Verlust von Beweiserleichterungen bei Befunderhebungsfehlern durch Mitverschulden des Patienten
Von einem Befunderhebungsfehler wird im Arzthaftungsrecht dann gesprochen, wenn der Arzt die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlässt. Ein derartiger Befunderhebungsfehler ist als grober Behandlungsfehler zu qualifizieren, wenn elementar gebotene Befunde nicht erhoben wurden. Ein grober Befunderhebungsfehler führt zu einer Beweislastumkehr der haftungsbegründenden Kausalität zu Gunsten des Patienten. Eine solche Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten kann [...]