ARZTHAFTUNGSRECHT
Verletzt der Arzt schuldhaft seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und erleidet der Patient dadurch einen Schaden, so steht dem geschädigten Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Arzt zu. Die Behandlungsfehler können alle Fachgebiete ärztlichen Handelns wie die Orthopädie, die Chirurgie, die Gynäkologie und andere betreffen. Ein Behandlungsfehler kann dabei in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder Behandlungsalternativen kann unter gewissen Voraussetzungen zu einer Haftung des Arztes und damit zu Ansprüchen des Patienten führen.
Unterlaufen den betreuenden Ärzten / Hebammen im Geburtsmanagement Versäumnisse, hat dies oftmals besonders schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Mutter und Kind. Schwerste Behinderungen des Kindes durch Sauerstoffmangel bei der Geburt, eine nicht rechtzeitig eingeleitete Schnittentbindung oder nicht erkannte Anzeichen einer Schwangerschaftserkrankung sind in diesem Bereich nicht selten und bedeuten nicht nur Einschränkungen in der Lebensqualität des geschädigten Kindes, sondern betreffen die gesamte Familie. Vielfach kommen zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Familie durch einen behindertengerechten Umbau des Hauses oder die Pflegebedürftigkeit des Kindes hinzu. Das Geburtsschadensrecht ist ein besonders sensibler Bereich des Arzthaftungsrechts und bedarf einer umfassenden, juristisch kompetenten Betreuung.
ANSPRÜCHE ERFOLGREICH DURCHSETZEN
- In Deutschland unterlaufen Ärzten pro Jahr circa 400.000 Behandlungsfehler – die Dunkelziffer ist beträchtlich.
- Der durch einen Behandlungsfehler betroffene Patient fühlt sich in dieser Situation oftmals hilflos und allein gelassen.
- Wir helfen Ihnen, Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchzusetzen!
- Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von RA Dr. Rauhaus liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts.
- Wir beraten und vertreten durch einen Behandlungsfehler betroffene Patienten bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
- Bei unserer Arbeit steht für uns das persönliche Schicksal unseres Mandanten immer im Vordergrund.
DR. RAUHAUS RECHTSANWÄLTE
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“Prozesserfolg ist keine Frage des Glücks. Die richtige Strategie ist entscheidend.”