“Gut Recht bedarf guter Hilfe.” (dt. Sprichwort)

Die­sem Gedan­ken haben wir uns als Leit­bild für unse­re Arbeit ver­schrie­ben. Der Schwer­punkt unse­rer Kanz­lei­ar­beit liegt seit Jah­ren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts/ Pati­en­ten­rechts. In Deutsch­land unter­lau­fen Ärz­ten pro Jahr cir­ca 400.000 Behand­lungs­feh­ler. Die genaue Zahl ist nicht sicher zu bestim­men, denn vie­le Fäl­le blei­ben unbe­kannt oder ungeklärt.

Ein medi­zin­ge­schä­dig­ter Pati­ent fühlt sich in sei­ner Situa­ti­on oft­mals allein­ge­las­sen. Zu den kör­per­li­chen und/ oder see­li­schen Beein­träch­ti­gun­gen in Fol­ge der feh­ler­haf­ten Behand­lung kommt die Hilf­lo­sig­keit, wie er der „Über­macht der Halb­göt­ter in Weiß“ begeg­nen und Aner­ken­nung für das erlit­te­ne Unrecht erhal­ten kann. Ein Aus­weg fin­det sich nur in einer kom­pe­ten­ten Rechts­be­ra­tung durch einen erfah­re­nen Rechts­bei­stand, der Sie und Ihre Inter­es­sen gegen­über Ärz­ten, Kran­ken­häu­sern und deren Haft­pflicht­ver­si­che­rern unnach­gie­big vertritt.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchsetzen.

Unse­re Anwäl­te hel­fen Ihnen, Ihre Scha­dens­er­satz- und Schmer­zens­geld­an­sprü­che erfolg­reich durch­zu­set­zen. Nicht nur im Fal­le einer ärzt­li­chen Fehl­be­hand­lung son­dern auch, wenn Ihnen ein feh­ler­haf­tes Medi­zin­pro­dukt wie bei­spiels­wei­se eine feh­ler­haf­te Hüft­pro­the­se oder ein feh­ler­haf­tes Brust­im­plan­tat ein­ge­setzt wurde.

Wir bera­ten und ver­tre­ten medi­zin­ge­schä­dig­te Pati­en­ten bun­des­weit sowohl außer­ge­richt­lich als auch gericht­lich vor allen Amts‑, Land- und Ober­lan­des­ge­rich­ten. Dabei steht für uns das per­sön­li­che Schick­sal unse­res Man­dan­ten immer im Vordergrund.

Das Arzt­haf­tungs­recht ist ein eben­so viel­fäl­ti­ges wie sen­si­bles Rechts­ge­biet. Das erfor­dert beson­de­re Kennt­nis­se des Rechts­an­wal­tes. Für einen opti­ma­len Ver­hand­lungs­er­folg ist eine Spe­zia­li­sie­rung uner­läß­lich. Rechts­an­walt Dr. Alex­an­der Rau­haus ist qua­li­fi­zier­ter Fach­an­walt für Medi­zin­recht und tritt per­sön­lich enga­giert und  fach­lich ver­siert auch ger­ne für Ihr Anlie­gen ein.

Fachgebietsübergreifende Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen.

Jeder unse­rer Anwäl­te ist kom­pe­tent und berufs­er­fah­ren auf sei­nem Fach­ge­biet. Das ist bei einer juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung nicht sel­ten das Salz in der Suppe.

Die regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me an Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen sichert uns und unse­re Man­dan­ten den ent­schei­den­den Vorsprung.

Unse­re Anwäl­te bera­ten Sie immer auf dem aktu­el­len Stand der Rechts­ent­wick­lung – ger­ne auch im Team. Gemein­sam mit unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern bie­ten wir Ihnen fach­ge­biets­über­grei­fen­de Lösun­gen für all Ihre recht­li­chen Anlie­gen an.

Die enga­gier­te Ver­tre­tung Ihrer Inter­es­sen ist uns ein per­sön­li­ches Anlie­gen. Wir sind auch kurz­fris­tig für Sie erreich­bar, fle­xi­bel in der Ter­min­ge­stal­tung und besu­chen Sie auf Wunsch auch bei Ihnen zuhau­se. Wir freu­en uns dar­auf, für Sie erfolg­reich tätig zu werden!

DR. RAUHAUS RECHTSANWÄLTE
SPRECHEN SIE MIT UNS.  +49 (0) 211 – 17 93 60 – 0

“Es hilft nichts, das Recht auf sei­ner Sei­te zu haben. Man muss auch mit der Jus­tiz rechnen.”
DIETER HILDEBRANDT • KABARETTIST