Die Aufklärungsrüge bei unvollständiger oder unterlassener Risikoaufklärung
Da jeder ärztliche Heileingriff per se eine Körperverletzung darstellt, muss der Patient vor Durchführung der Behandlung seine Einwilligung hierzu erteilen. Ohne eine wirksame Einwilligung würde sich der behandelnde Arzt strafbar machen. Eine wirksame Einwilligung kann der Patient jedoch nur erteilen, wenn er zuvor über die Risiken der geplanten Behandlung aufgeklärt worden ist. Der Patient muss [...]