Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler
In Arzthaftungssachen wird von der Beklagtenseite häufig die Verjährungseinrede erhoben, sodass geprüft werden muss, ob ggf. bereits eine Verjährung der Ansprüche auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Schadensersatzes aufgrund des erlittenen Behandlungsfehlers eingetreten ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre und beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des [...]