Keine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten trotz ärztlichem Befunderhebungsfehler bei Nichtwahrnehmung von Kontrollterminen
Das Saarländische Oberlandesgericht (Urteil vom 04.02.2015, 1 U 27/13) hat entschieden, dass trotz ärztlichem Befunderhebungsfehler eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten hinsichtlich der Ursächlichkeit des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden (Primärschaden) ausscheidet, wenn der Patient durch das Nichtwahrnehmen von gebotenen Kontrollterminen den Heilungsverlauf selbst erheblich gefährdet. In dem zu entscheidenden Fall hatte der behandelnde Arzt [...]