Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 19.10.2018
Hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch weiterhin möglich Bei Verzug des Mieters entweder mit zwei vollen Monatsmieten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete innerhalb von zwei aufeinander folgende Monate besteht für den Vermieter bekanntlich ein fristloses Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Neben der fristlosen Kündigung sollte hilfsweise [...]