Geschuldeter Schallschutz bei Ausbau oder Umbau einer Eigentumswohnung

 

Ein gele­gent­li­cher Streit­punkt im räum­li­chen Mit­ein­an­der einer Woh­nungs-eigen­tü­mer­ge­mein­schaft sind Lärm­be­läs­ti­gun­gen, wel­che durch Tritt­schall her­vor­ge­ru­fen wer­den. Hier­durch füh­len sich häu­fig Mie­ter bzw. Eigen­tü­mer der unter­halb gele­ge­nen Woh­nung in unzu­mut­ba­rer Wei­se beein­träch­tigt. In der Regel tre­ten die­se Kon­flik­te dann auf, wenn in der ober­halb gele­ge­nen Woh­nung der Fuß­bo­den­be­lag aus­ge­tauscht oder gar die Art des Bodens ver­än­dert, also bei­spiels­wei­se Par­kett statt Tep­pich­bo­den ver­legt wird.

 

»> Fach­an­walt Miet­recht FAQ

 

Der Bun­des­ge­richts­hof hat­te einen Fall zu ent­schei­den, in dem ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer den Fuß­bo­den­auf­bau im Bereich sei­nes Son­der­ei­gen­tums geän­dert hat­te. Der in der unter­halb lie­gen­den Woh­nung leben­de Eigen­tü­mer ver­lang­te nun­mehr eine Schall­däm­mung nach den aktu­el­len DIN-Vorschriften.

 

Der Bun­des­ge­richts­hof hat einen ent­spre­chen­den Anspruch ver­neint und klar­ge­stellt, dass sich der zu gewäh­ren­de Schall­schutz grund­sätz­lich nach der zur Zeit der Errich­tung des Gebäu­des gel­ten­den DIN-Norm rich­tet (BGH, Urteil vom 06.07.2018, V ZR 221/17).

 

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So bei einer Bau­maß­nah­me im Bereich des Son­der­ei­gen­tums in das gemein­schaft­li­che Eigen­tum ein­ge­grif­fen wird, kön­nen zwar gene­rell die im Zeit­punkt der Bau­maß­nah­me gel­ten­den Anfor­de­run­gen an den Schall­schutz maß­geb­lich sein, dies gel­te aller­dings nur, wenn es sich um grund­le­gen­de Umbau­ten oder Aus­bau­ten, zum Bei­spiel den Aus­bau eines Dach­ge­schos­ses, handle.

 

Lie­gen jedoch ledig­lich Sanie­rungs­maß­nah­men vor, wel­che einer übli­chen Instand­set­zung oder Moder­ni­sie­rung des Son­der­ei­gen­tums die­nen, kann ein ver­bes­ser­tes Schall­schutz­ni­veau nicht bean­sprucht wer­den. Es besteht in die­sem Fall ledig­lich ein Recht dar­auf, dass das bis­he­ri­ge Schall­schutz­ni­veau im Prin­zip erhal­ten bleibt bzw. zumin­dest kei­ne signi­fi­kan­te Ver­schlech­te­rung eintritt.

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d1e3e546f46cd40a54593c3644dc0fa3&nr=88837&pos=0&anz=1