Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers zum Aufklärungsfehler
Unterlässt es der Arzt fehlerhaft, medizinisch gebotene (weitere) Befunde zu erheben, so begeht er einen Befunderhebungsfehler. Wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet [...]