Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 26.12.2017

Verjährung von Ersatzansprüchen und Wegnahmerechten   Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren ebenso in sechs Monaten wie Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung.   >>> Fachanwalt Mietrecht FAQ   Zu beachten sind allerdings die unterschiedlichen Zeitpunkte des Verjährungsbeginns. Die Verjährung der Ansprüche [...]