Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 16.04.2016

Mehrere Mieter als Vertragspartner   Oftmals besteht die Mieterseite aus mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen. Dies ist für den Vermieter in der Regel auch sinnvoll, da sämtliche Mieter als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis haften. Der Vermieter verringert somit sein Risiko, Zahlungsausfälle zu erleiden, da er mehrere Schuldner hat, die er in Anspruch nehmen [...]