Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 10.06.2016
Vorgetäuschter Eigenbedarf Der Vermieter kann gemäß § 573 BGB eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses lediglich dann aussprechen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt, wenn er mithin [...]