Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 27.10.2017

Schriftformheilungsklauseln   Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er gemäß § 550 BGB für unbestimmte Zeit. Dieses Formerfordernis ist insbesondere im Gewerbemietrecht von herausragender Bedeutung. Hintergrund ist der, dass Mietverträge über Ladenlokale, Arztpraxen, Büros etc. in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen [...]