Rechtzeitigkeit der Mietzahlung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, wenn der Mieter die Miete fortgesetzt unpünktlich zahlt. Eine entsprechende Kündigung kann jedoch erst nach erfolgter Abmahnung erfolgen. Setzt der Mieter nach erfolgter Abmahnung das abgemahnte Verhalten – die verspätete Mietzahlung – fort, so kann der [...]