Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag 2 vom 27.10.2017

Heilung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs   Ist der Mieter wegen Zahlungsverzugs gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB fristlos gekündigt worden, hat er die Möglichkeit, die Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB unwirksam zu machen. Nach dieser Norm wird eine fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter [...]