Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 01.07.2011
Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen Gemäß §556 b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag des Monats fällig. Dennoch zahlen viele Mieter die Miete erst im Laufe des Monats ohne sich offensichtlich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein. >>> Fachanwalt Mietrecht FAQ Wie der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden [...]