Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 29.07.2016
Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung So vertraglich zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart worden ist, hat der Mieter die Miete im Voraus für den laufenden Monat zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats an den Vermieter zu zahlen. >>> Fachanwalt Mietrecht FAQ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der [...]