Fachanwalt Mietrecht: Fachbeitrag vom 26.02.2016
Formelle Ordnungsgemäßheit von Betriebskostenabrechnungen Die Betriebskosten einer Immobilie trägt naturgemäß der Eigentümer/Vermieter. Die Vertragsparteien können jedoch - wie in der Praxis üblich - gemäß § 556 BGB vereinbaren, dass der Mieter auch die Betriebskosten trägt. Die Betriebskosten sind die laufenden Kosten zur Unterhaltung des Grundstücks. Eine entsprechende Aufstellung der Betriebskosten findet sich in der [...]