Geburtsschäden durch Fehler bei der Geburt
Die Geburt eines Kindes ist an sich ein freudiges Ereignis. Oft mussten Eltern lange auf ihr Kind warten. Kommt es zu einem medizinischen Fehler bei der Geburt, sei es als ein Ärztefehler, Hebammenfehler, Pflegefehler oder durch einen Organisationsfehler, kann ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht zwar das traurige Ereignis nicht ungeschehen machen, aber er kann für einen finanziellen Ausgleich sorgen.
Geburtsschäden sind ganz besonders tragische Ereignisse, die oft mit einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität des Kindes und der Familie einhergehen. Ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht kann dieses Unglück natürlich nicht ungeschehen machen, aber er kann dafür sorgen, dass die Betroffenen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Sicherlich sind schwere Geburtsschäden als Folge von Fehlern sehr dramatisch. Sie stellen das ganze weitere Leben der Betroffenen auf den Kopf. Die Kinder leiden oft an Behinderungen, die nicht mehr reguliert bzw. rückgängig gemacht werden können. Gerade der hypoxische Hirnschaden, der durch Sauerstoffmangel während der Geburt entsteht, ist sehr gefährlich. Sind besonders schwere Formen zu erkennen, so wird ein normales Leben des Kindes nicht möglich sein. Diese Kinder sind meistens schwerstbehindert.
Was aber ist konkret unter Geburtsschäden zu verstehen und wann haftet der Arzt?
Wie schon beschrieben gehen Geburtsschäden auf Fehler bei der Geburt zurück. Nicht relevant ist, ob diese Fehler bei der Vorbereitung der Geburt oder während der Entbindung begangen worden sind. Hat der Arzt bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaftserkrankung nicht erkannt, so fällt das ebenfalls unter das Geburtsschadensrecht. Ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht wird nicht den Arzt oder die Klinik vertreten, sondern nur die geschädigten Patienten. So es im Umfeld der Geburt zu einem Fehler gekommen ist, hat ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht die notwendige Erfahrung,eine empathische Beratung und die Wahrung der Interessen seiner Klienten vorzunehmen.
Die Durchsetzung der Interessen ist vorrangig
So es notwendig sein sollte, wird der Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht alle anerkannten und unabhängigen Mediziner als auch Gutachter zu einer Beurteilung einer eventuellen Arzthaftung hinzuziehen. Das unbedingte Ziel ist der rechtmäßige Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dabei muss es nicht unbedingt zu einer Klage gegen den Verursacher kommen. Zuerst wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In vielen Fällen geschieht dies über Verhandlungen mit Haftpflichtversicherern der Kliniken oder der Ärzte. Kommt es dabei zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, wird der Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht den Klageweg vorbereiten.
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