3August 2018
Haftung für Angaben in einem Exposé
Der Verkäufer einer Immobilie / eines Grundstücks haftet sowohl für Sachmängel als auch für Rechtsmängel. In der Regel wird diese Haftung jedoch im notariellen Kaufvertrag ausgeschlossen, sodass der Käufer nur für arglistiges Verhalten haftet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19.01.2018, V ZR 256/16) zählen Angaben in einem Exposé zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks […]